Trialog Jugendhilfe gGmbH
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Verstöße nach § 2 HinSchG (externer Ombudsmann) →
Hier können Verstöße gegen das
Strafrecht, Bußgeldvorschriften
oder sonstigen Rechtsvorschriften, welche in § 2 HinSchG genannte werden, gemeldet werden.
Beispiele hierzu:
Bestechung, (Subventions-)Betrug, Untreue, Diebstahl oder Unterschlagung,
Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
Steuerhinterziehung,
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr,
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften,
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
öffentliche Gesundheit,
Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Verstöße gegen den Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten